Sachbezüge: Aufmerksamkeiten durch den Arbeitgeber |
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So bleiben ab 1.1.2015 Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer bzw. deren Angehörigen - wie z. B. Blumen, eine CD oder ein Buch - aus Anlass eines persönlichen Ereignisses - z. B. wegen einer Hochzeit, eines Geburtstags oder der Geburt eines Kindes - bis zu einem Wert von 60 € (bis 31.12.2014 = 40 €) brutto steuerfrei. Gleiches gilt für Geschenke - z. B. Präsentkörbe - bei Betriebsveranstaltungen, Jubiläen etc. und sog. Arbeitsessen. Ein Arbeitsessen im Sinne der Steuerfreiheit liegt vor, wenn den Mitarbeitern anlässlich eines außerordentlichen Arbeitseinsatzes (z. B. während einer außergewöhnlichen betrieblichen Besprechung) Speisen bis zu dieser Freigrenze unentgeltlich oder teilentgeltlich überlassen werden. Bitte beachten Sie! Reine Geldzuwendungen sind - auch innerhalb der 60-€-Grenze -nicht steuerfrei und auch nicht sozialversicherungsrechtlich beitragsfrei. |
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