Gesetzgeber schließt Steuersparschlupflöcher durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz |
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Einschränkungen sieht der Kompromiss unter anderem bei den sog. "Cash-GmbHs" vor, die es Erben bislang ermöglichten, große private Geldvermögen als Betriebsvermögen zu deklarieren und damit die Erbschaftsteuer drastisch zu reduzieren. Nach dem Vermittlungsvorschlag darf eine solche GmbH nur noch 20 % des Vermögens enthalten. Ebenfalls begrenzt werden soll die Möglichkeit für Immobilienunternehmen, durch Anteilstausch über so genannte RETT-Blocker die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Der Anwendungsbereich wird stark eingegrenzt. Das als "Goldfinger" bezeichnete Steuersparmodell mittels An- und Verkauf von Gold über Firmen nach ausländischem Recht wird vom Vermittlungsausschuss gänzlich aus dem Einkommensteuergesetz gestrichen. Der beschlossene Einigungsvorschlag integriert den im Dezember 2012 gefundenen Kompromiss zum Jahressteuergesetz 2013 - mit Ausnahme der damals vorgeschlagenen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften. |
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