Fiktive Säumnis als Folge einer Scheckeinreichung |
||||
Die Drei-Tage-Regel soll das Verwaltungsverfahren vereinfachen (das Finanzamt muss den Zahlungseingang nicht im Einzelfall ermitteln). Auch wenn aufgrund programmgesteuerter elektronischer Datenverarbeitung der tatsächliche Zahlungseingang erfasst werden könnte, ist die Regelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Denn der Steuerpflichtige kann die Gefahr des Entstehens von Säumniszuschlägen ohne Weiteres durch eine rechtzeitige Scheckeinreichung ausschließen. Anmerkung: Alternativ kann dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt werden. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |