Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages |
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Das Bundesarbeitsgericht hat zu diesem Sachverhalt wie folgt entschieden: Schließt ein Arbeitnehmer mit dem Unternehmen, in dem er beschäftigt ist, einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, wird vermutet, dass das bis dahin bestehende Arbeitsverhältnis mit Beginn des Geschäftsführerdienstverhältnisses einvernehmlich beendet wird. Aufgrund dieser Vermutung führt die Unklarheitenregel bei vorformulierten Vertragsbedingungen nicht zu einer anderen Beurteilung. Durch den schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag wird das Schriftformerfordernis für den Auflösungsvertrag gewahrt. |
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