Allgemeiner Gerichtsstand einer nach englischem Recht gegründeten Limited |
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Nach Auffassung des Bayrischen Oberlandesgerichts kann nicht unterstellt werden, dass eine Auslandsgesellschaft, die überwiegend oder vollständig im Inland Geschäfte betreibt, automatisch ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung im Inland hat. |
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