Ausschluss eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses |
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Derartige Freizeichnungsregelungen enthalten eine Verbindung von einem vollständigen Gewährleistungsausschluss mit einer sog. Besichtigungsklausel. Grundsätzlich werden Sie von den beteiligten Verkehrskreisen im Gebrauchtwagenhandel als umfassender Gewährleistungsausschluss verstanden, auch wenn der Hinweis "wie besichtigt" oder "wie gesehen" für sich genommen nur solche Mängel erfasst, die bei einer den Umständen nach zumutbaren Prüfung und Untersuchung unschwer erkennbar sind. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |