Vertretungsbefugnis von GbR-Gesellschaftern |
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Das rechtsgeschäftliche Handeln für eine GbR vollzieht sich insbesondere dann auf der Grundlage einer konkludent erteilten Vollmacht, wenn ein geschäftsführender Gesellschafter, indem er etwa seinen Wirkungskreis auf die internen Verhältnisse der Gesellschaft beschränkt, dem anderen geschäftsführenden Gesellschafter bei der Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis freie Hand lässt. (BGH-Urt. v. 14.2.2005 II ZR 11/03) |
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