Klagefrist bei Kündigung |
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Die neuen Klagefristen gelten für alle Arbeitnehmer, egal ob sie befristet oder unbefristet beschäftigt sind oder ob es sich um eine Änderungs- oder Beendigungskündigung handelt, aber auch bei allen möglichen "Unwirksamkeitsgründen" wie Schwangerschaft, Elternzeit, Wehrdienst, Betriebsratstätigkeit, Jugendvertreter, Schwerbehinderung oder bei Kündigung eines unkündbaren Vertrages. Sie gilt sowohl in Privatunternehmen wie auch im öffentlichen Dienst oder im Insolvenzverfahren. Die Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit zwingend schriftlich erfolgen, weil das Kündigungsschreiben eine Originalunterschrift des Kündigenden voraussetzt. |
Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. |