Kürzung des 13. Monatsgehalts aufgrund von Krankheitszeiten |
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Dabei ist allerdings der Gleichheitsgrundsatz zu beachten. So hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss entschieden, dass eine Schlechterstellung der gewerblichen Arbeitnehmer aufgrund eines höheren Krankenstandes nur dann zu rechtfertigen ist, wenn der Grund für die höhere Anzahl der Krankheitstage in der Sphäre des Arbeitnehmers und nicht in der Sphäre des Arbeitgebers liegt. Beruht der hohe Krankenstand der gewerblichen Arbeitnehmer auf gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen, für die der Arbeitgeber allein verantwortlich ist, ist es offensichtlich ungerechtfertigt, dass dieser ihnen auch noch finanzielle Nachteile auferlegt. (BVerfG, Beschl. v. 1.9.1997 - 1 BvR 1929/95) |
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